D FLUORETTEN 500 Tabletten 90 St

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Details
PZN 01610137
Anbieter Zentiva Pharma GmbH
Packungsgröße 90 St
Packungsnorm N3
Darreichungsform Tabletten
Produktname D-Fluoretten 500 I.E. Tabl.z.Herst.e.Lsg.z.Einnehmen
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Zum Zubereiten des Arzneimittels lassen Sie es in 1 Teelöffel Wasser auflösen bzw. zerfallen. Bei Säuglingen können Sie das Arzneimittel direkt ins Fläschchen geben. Wenn Sie das Arzneimittel der Flaschennahrung beifügen, achten Sie darauf, dass die Flasche vollständig ausgetrunken wird. Die Tabletten sind geschmacksneutral.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer bestimmt Ihr Arzt.

Überdosierung?
Es kann zu einer Vielzahl von Überdosierungserscheinungen kommen, unter anderem zu Zahnverfärbungen sowie zu Störungen des Knochenaufbaus. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre 1 Tablette 1 Tablette pro Tag vor der Mahlzeit
Achten Sie darauf, dass bei Kindern nicht zusätzlich eine fluoridhaltige Zahnpasta verwendet wird.
Berücksichtigen Sie bitte die zusätzliche Fluoridzufuhr aus Lebensmitteln, Getränken und Arzneimitteln bei der Dosierung. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Arzt oder Apotheker.
Anwendungsgebiete
Bei Säuglingen und Kindern in den ersten beiden Lebensjahren:
- Vorbeugung gegen Rachitis
- Vorbeugung gegen Karies
Wirkungsweise
Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Das Arzneimittel besteht aus einer Wirkstoffkombination. Über den Wirkmechanismus von Fluorid liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Folgende Mechanismen werden diskutiert: Hemmung von säureproduzierenden Mikroorganismen im Zahnbelag, Einbau in den Zahnschmelz und dadurch eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Säuren, sowie eine Verbesserung des Mineralhaushaltes des Zahnschmelzes. Der Wirkstoff Vitamin D3 (Colecalciferol) greift in der Proteinherstellung ein. Er löst die Bildung eines Proteins aus, welches Kalzium an sich bindet und an die Blutbahn abgibt. Auf diesem Wege wird der Blutkalziumspiegel erhöht, dieses Kalzium steht dann wiederum für den Knochenaufbau zur Verfügung.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Tablette
5 mg Colecalciferol-Trockenkonzentrat
500 Internationale Einheiten Colecalciferol
0,553 mg Natriumfluorid
0,25 mg Fluorid-Ion
+ Lactose-1-Wasser
+ Crospovidon
+ Cellulose, mikrokristalline
+ Talkum
+ Magnesium stearat (pflanzlich)
+ Saccharose
+ (R,R,R)-α-Tocopherol
+ Triglyceride, mittelkettige
+ Arabisches Gummi
+ Maisstärke
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Eingeschränkte Beweglichkeit (z.B. durch einen Gipsverband)
- Erhöhte Kalziumwerte
- Erhöhte Kalziumausscheidung im Urin

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Neigung zur Bildung von Nierensteinen
- Sarkoidose (Boeck-Krankheit) (seltene, häufig vererbte Erkrankung, mit Bildung kleiner Gewebeknötchen, vor allem in der Lunge)
- Wachstumsstörungen, bedingt durch chronische Erkrankungen

Das Arzneimittel ist ungeeignet, wenn bereits eine ausreichende Fluoridzufuhr durch z.B. Speisesalz, Mineralwasser oder Trinknahrung bei Säuglingen erfolgt. Ihr Arzt oder Apotheker berät Sie hierzu.

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder ab 2 Jahren: Das Arzneimittel sollte in der Regel in dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Es gibt dazu keine Erkenntnisse. Lassen Sie sich im Zweifelsfalle von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.
- Stillzeit: Lassen Sie sich auch hierzu von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten, da es dazu keine Erkenntnisse gibt.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

Für das Arzneimittel sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch derzeit keine Nebenwirkungen bekannt.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Saccharose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

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