LOPERAMID akut-1A Pharma Hartkapseln 10 St

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Details
PZN 01338066
Anbieter 1 A Pharma GmbH
Packungsgröße 10 St
Packungsnorm N1
Darreichungsform Hartkapseln
Produktname Loperamid akut-1A Pharma
Monopräparat ja
Wirksubstanz Loperamid hydrochlorid
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2 Tage anwenden. Bei länger anhaltenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Es kann zu einer Vielzahl von Überdosierungserscheinungen kommen, unter anderem zu Verstopfungen, Darmverschluss, Teilnahmslosigkeit, Schläfrigkeit, Krämpfen sowie zu schweren Atemstörungen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Erstdosis: Erwachsene können als erste Dosis 2 Kapseln einnehmen.
Erstdosis: Jugendliche ab 12 Jahren können als erste Dosis 1 Kapsel einnehmen.
Folgedosis:
Jugendliche ab 12 Jahren 1 Kapsel 1-4 mal täglich nach jedem ungeformten Stuhl
Erwachsene 1 Kapsel 1-6 mal täglich nach jedem ungeformten Stuhl
Höchstdosis: Eine Dosis von 4 Kapseln pro Tag für Jugendliche unter 18 Jahren sollte nicht überschritten werden.
Höchstdosis: Eine Dosis von 6 Kapseln pro Tag für Erwachsene sollte nicht überschritten werden.
Achten Sie auf einen ausreichenden Ersatz von Flüssigkeit und Salzen (Elektrolyten), vor allem bei Kindern.
Anwendungsgebiete
Das Arzneimittel sollte nicht bei Durchfällen zur Anwendung kommen, die durch Antibiotika ausgelöst werden oder mit Fieber oder blutigen Stühlen einhergehen.
- Akuter Durchfall
Wirkungsweise
Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff greift direkt an Rezeptoren im Darmbereich an. So kann er Darmbewegungen, die den Darminhalt weitertransportieren teilweise verhindern und damit den Stuhldrang und die Stuhlfrequenz reduzieren. Zusätzlich bewirkt Loperamid im Enddarmbereich eine Muskelanspannung des Schließmuskels.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Kapsel
2 mg Loperamid hydrochlorid
1,86 mg Loperamid
+ Gelatine
+ Lactose-1-Wasser
121 mg Lactose
+ Magnesium stearat (pflanzlich)
+ Maisstärke
+ Talkum
+ Eisen(III)-oxidhydrat, schwarz
+ Eisen(II,III)-oxid
+ Patentblau V
+ Titandioxid
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Erkrankungen mit verlangsamter Darmtätigkeit
- Darmverschluss
- Verstopfung, evtl. auch andere Zustände, bei denen eine weitere Verlangsamung der Darmtätigkeit zu vermeiden ist, z.B. bei starken Blähungen
- Blähung
- Darmentzündung im Zusammenhang mit Antibiotika-Therapie
- Durch Bakterien verursachte Entzündung des Dick- und Dünndarms (bakterielle Enterokolitis)
- Chronische Durchfälle
- Colitis ulcerosa, akuter Schub
- Lebererkrankungen

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel sollte in dieser Gruppe in der Regel nicht angewendet werden. Es gibt Präparate, die von der Wirkstoffstärke und/oder Darreichungsform besser geeignet sind.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Erbrechen
- Blähungen
- Verstopfung
- Bauchschmerzen
- Mundtrockenheit
- Kopfschmerzen
- Müdigkeit
- Schwindel
- Hautausschlag
- Schmerzen im Oberbauch

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

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