REACTINE duo Retardtabletten 6 St

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1,16 € / 1 St 2

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Details
PZN 07387580
Anbieter Johnson & Johnson GmbH (OTC)
Packungsgröße 6 St
Darreichungsform Retard-Tabletten
Produktname Reactine duo
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach der Art der Beschwerden und/oder dem Verlauf der Erkrankung. Die Anwendungsdauer sollte 14 Tage nicht überschreiten.

Überdosierung?
Da sich das Arzneimittel aus verschiedenen Wirkstoffen zusammensetzt, kann es zu einer Vielzahl von Überdosierungserscheinungen kommen, unter anderem zu Schwindel, Sehstörungen, Koordinationsstörungen, Schlaflosigkeit, Blutdruckanstieg, beschleunigtem Puls sowie zum Herz-Kreislaufkollaps. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einen Arzt in Verbindung.

Einnahme vergessen?
Setzen Sie die Einnahme zum nächsten vorgeschriebenen Zeitpunkt ganz normal (also nicht mit der doppelten Menge) fort.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Dosierung
Allgemeine Dosierungsempfehlung:
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene unter 60 Jahren 1 Tablette 2-mal täglich morgens und abends, unabhängig von der Mahlzeit
Anwendungsgebiete
- Allergischer Schnupfen, z.B. Heuschnupfen
Wirkungsweise
Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Cetirzin: Der Wirkstoff hilft bei Allergien und stillt den Juckreiz. Er unterdrückt die Wirkung der körpereigenen Substanz Histamin und auch der Prostaglandine auf zweifache Weise: Erstens hemmt er die Ausschüttung der Stoffe aus den Mastzellen (spezielle Abwehrzellen) des Blutes und Gewebes; zweitens verdrängt er die Substanzen von ihren Bindungsstellen. Histamin und Prostaglandine spielen als Gewebshormone und Art Botenstoffe eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Entzündungen und allergischen Reaktionen.
Pseudoephedrin: Erweiterte Blutgefäße der Nasenschleimhaut werden verengt, was eine verminderte Durchblutung zur Folge hat und somit eine Abschwellung der Schleimhäute bewirkt.
Zusammensetzung
bezogen auf 1 Tablette
5 mg Cetirizin dihydrochlorid
4,21 mg Cetirizin
120 mg Pseudoephedrin hydrochlorid
98,31 mg Pseudoephedrin
+ Hypromellose
+ Cellulose, mikrokristalline
+ Siliciumdioxid, hochdisperses
+ Magnesium stearat (pflanzlich)
+ Lactose-1-Wasser
43,23 mg Lactose
+ Croscarmellose natrium
+ Titandioxid
+ Macrogol 400
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Engwinkelglaukom
- Nierenerkrankungen
- Eingeschränkte Nierenfunktion
- Harnverhalt, z.B. bei vergrößerter Prostata
- Adrenalin produzierender Tumor (Phäochromozytom)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie zum Beispiel:
- Koronare Herzkrankheit (Durchblutungsstörungen des Herzmuskels)
- Herzrhythmusstörungen mit beschleunigtem Puls (Herzrasen)
- Bluthochdruck
- Schilddrüsenüberfunktion
- Schlaganfall in der Vorgeschichte

Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie zum Beispiel:
- Herzinfarkt in der Vorgeschichte
- Eingeschränkte Leberfunktion
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Blasenhalsverengung
- Geschwüre im Verdauungstrakt
- Verengung im Verdauungstrakt, z.B. an der Speiseröhre, am Magen oder am Dünn- oder Dickdarm
- Prostatavergrößerung mit Restharnbildung
- Bevorstehende Operation

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Ältere Patienten ab 60 Jahren: In dieser Gruppe darf das Arzneimittel nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Übelkeit
- Mundtrockenheit
- Kopfschmerzen
- Schwindel
- Schläfrigkeit
- Schlaflosigkeit
- Gleichgewichtsstörung
- Nervosität
- Unruhe
- Angstzustände
- Pulsbeschleunigung
- Herzklopfen
- Allgemeine Schwäche

Bei Auftreten plötzlicher, starker Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit, Krampfanfällen und/oder Sehstörungen, setzen Sie das Arzneimittel unverzüglich ab und suchen Sie einen Arzt auf.

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Das Reaktionsvermögen kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, vor allem in höheren Dosierungen oder in Kombination mit Alkohol, beeinträchtigt sein. Achten Sie vor allem darauf, wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen (auch im Haushalt) bedienen, mit denen Sie sich verletzen können.
- Dieses Arzneimittel enthält Stoffe, die unter Umständen als Dopingstoffe eingeordnet werden können. Fragen Sie dazu Ihren Arzt oder Apotheker.
- Vorsicht bei Allergie gegen Bindemittel (z.B. Carboxymethylcellulose mit der E-Nummer E 466)!
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Tierärztin, Ihren Tierarzt oder in Ihrer Apotheke.

1 UVP: bei nicht zu Lasten der KK abgegebenen Produkten handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V).

2 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

3 Preis solange der Vorrat reicht, Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Keine Doppelrabattierung.

4 * Sparpotential gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. gegenüber des AVP: Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen, die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der gesetzlichen Krankenkassen beglichen wird (§ 130 SGB V). Die Ersparnis ist ggf. zeitlich begrenzt.


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